MItarbeiterbeteiligungen

Mitarbeiterbeteiligungen

- eine Finanzierung mit  Mehrwert-Qualität

Überblick


Die Beteiligung von Mitarbeitern ist nicht nur unter dem Gesichtspunkt der Finanzierung des Unternehmens in unsicheren Zeiten ein interessante Möglichkeit; derartige Maßnahmen tragen auch zur Steigerung der Motivation und zur Bindung der Mitarbeiter an das Unternehmen bei. 


Die Mitarbeiter erhalten dabei eine Möglichkeit, am Erfolg des Unternehmens zu partizipieren, ohne jedoch Stimm- und Mitwirkungsrechte bei Entscheidungen zu erhalten. Es kann daher nicht von einer gesellschaftsrechtlichen Beteiligung, sondern nur von einer Beteiligung am Gewinn gesprochen werden.


Die Ausgestaltung der konkreten Mitarbeiterbeteiligung ist gesetzlich nicht vorgeschrieben und kann daher auf die individuellen Umstände hin ausgerichtet werden. Typischerweise werden Mitarbeiterbeteiligungen aber als Nachrangdarlehen oder als Genussrecht ausgeben, bei dem eine längere Laufzeit mit einem - mehr oder weniger - variablen, am Gewinn orientierten Zinssatz und einer Verlustübernahme bis zur Höhe des zur Verfügung gestellten Kapitals einhergeht. Die Höhe des Zinssatzes spiegelt diese Situation angemessen wider.


In dieser Form gilt die Finanzierung als "wirtschaftliches" Eigenkapital und kann bei der Bonitätsbeurteilung eine nicht unerhebliche Rolle spielen.


Meine Leistungen umfassen insbesondere:


  • Prüfung der Einsatzmöglichkeiten von Modellen der Mitarbeiterbeteiligung und deren Evaluierung
  • Optimierung der gestaltbaren Parameter der gewählten Beteiligungsform

Steuerliche Förderung


Die Einräumung einer Mitarbeiterbeteiligung im Wert von bis zu 2.000 € im Jahr ist gemäß § 3 Nr. 39 EStG steuer- und sozialversicherungsfrei. Übersteigt der Wert diesen Betrag, kann unter bestimmten Umständen die Versteuerung des geldwerten Vorteils zumindest hinausgeschoben werden.


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