Financial Planning

Financial Planning

- essentiell, aber in der Praxis oft vernachlässigt

Überblick


Die Grundlage eines finanziell soliden Unternehmens ist die Finanzplanung, denn nur mit einer entsprechenden Vorausschau kann rechtzeitig und optimiert auf sich abzeichnende finanzielle Schieflagen reagiert werden. Im Rahmen der Finanzplanung werden künftige Ein- und Auszahlungen gegenübergestellt. Der Detaillierungsgrad nimmt dabei umso mehr ab, je weiter der zugrunde gelegte Planungshorizont ausfällt.


Kleine und auch mittelgroße Unternehmen verfügen jedoch oftmals nicht über Instrumente, die rechtzeitig über anstehende Risiken bei der Finanzierung informieren. Ein solche Situation ist nicht generell nur wirtschaftlich gesehen ein Problem, sondern kann auch verhindern, dass rechtzeitig rechtlich erforderliche Maßnahmen ergriffen werden, so z.B. im Kontext einer Insolvenzantragspflicht.   Ermittlungsziel ist dabei insbesondere die Zahlungsfähigkeit, denn: Zahlungsunfähigkeit ist ein Insolvenzgrund und zieht zumindest bei Personengesellschaften ohne persönlich haftende Gesellschafter und bei Kapitalgesellschaften die Stellung eines Insolvenzantrages nach sich, wenn das Risiko einer persönlichen Haftung der Geschäftsführung wegen Insolvenzverschleppung vermieden werden soll.


Aber auch die Kenntnis einer drohenden Zahlungsunfähigkeit  ist von großer Bedeutung, denn sie allein ist  Voraussetzung für die Möglichkeit, selber einen Antrag auf der Einleitung eines präventiven  Restrukturierungsverfahrens für Zwecke einer Sanierung stellen zu können. Diesen Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen, welcher unabhängig von der Rechtsform als Sanierungschance genutzt werden kann, hat der Gesetzgeber jüngst eingeführt.


Für die Feststellung der Zahlungsfähigkeit muss ein detaillierter Finanzplan mindestens die nächsten drei Wochen umfassen. Für das Ermittlungsziel der drohenden Zahlungsunfähigkeit verlängert sich dieser Zeitraum in der Regel auf 24 Monate.


Mein Leistungsangebot in diesem Kontext umfasst insbesondere:


  • Unterstützung bei der Modellierung eines unternehmenseigenen Planungssystems
  • Unterstützung bei der Auswahl und Integration geeigneter Softwareprodukte
  • Übergangsweise Durchführung der Finanzplanung unter Verwendung von für die bccs lizensierter Software


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